Anerkannt bei den Zusatzversicherungen als Naturheilpraktiker
Naturheilkundliche Behandlungen wie auch Massagen können über die Zusatzversicherer abgerechnet werden. Informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Zusatzversicherung, in welchem Rahmen Ihnen die Behandlung rückvergütet wird – dies ist von Fall zu Fall verschieden. Grundsätzlich werde ich aber von allen Krankenkassen in der Alternativen/Komplementären Zusatzversicherung anerkannt.
Physiotherapie-Behandlungen können ganz normal über die Grundversicherung abgerechnet werden.