Anerkannt bei den Grundversicherungen als dipl. Physiotherapeutin FH und bei denZusatzversicherungen als Naturheilpraktikerin (TEN)
Physiotherapie-Behandlungen werden über die Grundversicherung abgerechnet.
Naturheilkundliche Behandlungen wie auch Massagen können über die Zusatzversicherer abgerechnet werden. Informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Zusatzversicherung, in welchem Rahmen Ihnen die Behandlung rückvergütet wird – dies ist von Fall zu Fall verschieden. Grundsätzlich werde ich aber von allen Krankenkassen in der Alternativen/Komplementären Zusatzversicherung anerkannt.